Tegeler Hafenfest: CDU für fairen Ausgleich zwischen Feierlaune, Sicherheit und Anwohnerschutz

Die CDU-Fraktion Reinickendorf begrüßt, dass das Tegeler Hafenfest in diesem Jahr über zwei Wochenenden verteilt stattfinden soll. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken, aufgrund der Jahr für Jahr gestiegenen Besucherzahlen. Die hohe Attraktivität stellt für die Anwohner jedoch auch eine zunehmende Belastung dar. Daher wird das Bezirksamt die Genehmigung des Festes mit zahlreichen Auflagen für den Veranstalter verknüpfen.
„Das Tegeler Hafenfest erfreut sich hoher Beliebtheit in Reinickendorf. Gleichzeitig stellt es für die Anwohner eine Belastung dar. Wir sind daher dem Bezirksamt dankbar, dass es für die geplante Genehmigung einen fairen Ausgleich zwischen dem Wunsch der Besucher nach einer ausgelassenen Feier, den Sicherheitsanforderungen und dem Ruhebedürfnis der Anwohner sucht“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion Reinickendorf, Tobias Siesmayer.
Folgende Überlegungen liegen der Entscheidung der CDU zugrunde:
Grundsätzlich findet nur einmal im Jahr eine Großveranstaltung auf der Greenwichpromenade statt
– Die Veranstaltung endet an Freitagen und Samstagen bereits um 23 Uhr, genehmigungsfähig wäre auch eine längere Dauer
– Die Veranstaltung findet an einem Sonntag nur für drei Stunden und nur auf der Bühne am Kanonenplatz (hinteres Ende der Greenwichpromenade) statt und endet an dem anderen Sonntag bereits um 20 Uhr
– Die Veranstaltung endet an Wochentagen bereits um 20 Uhr, die Bühnen dürfen an diesen Tagen nicht mit Verstärkern/Lautsprechern genutzt werden
– An der Sechserbrücke wird aus Schallschutzgründen keine Bühne aufgestellt
– Die Anzahl der verfügbaren Toiletten muss deutlich erhöht werden
– Zur Müllvermeidung soll ausschließlich Mehrweggeschirr eingesetzt werden
– Der Sicherheitsdienst muss weiter aufgestockt werden
– Die Grünanlagen sind in den vorherigen Zustand zurück zu versetzen 
– Anwohnergrundstücke sind durch zusätzliche Sicherheitszäune vor ungebetenen Festbesuchern zu schützen
– Es wird die Einrichtung eines Standes des Ordnungsamtes als „Beschwerdestelle“ für Anwohner geprüft

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