Bußgeldbescheid nach Taubenfütterung auf dem Alexanderplatz: Verfahren gegen Berliner Tierschützerin eingestellt / Statement von PETA

Tierrechtsorganisation: „Prozess hätte mit Freispruch enden müssen“

Krishna Singh / © PETA

Berlin / Stuttgart, 30. Januar 2018 – Der Ordnungswidrigkeits-Prozess gegen eine Berliner Tierschützerin endete heute vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit einer Einstellung des Verfahrens. Die junge Frau hatte im November 2016 auf dem Alexanderplatz Tauben gefüttert und daraufhin wegen der „Verunreinigung von Straßen“ vom Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 60 Euro erhalten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verschmutzung „allenfalls nur kurzzeitig angedauert habe“ und weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Tauben die Körner nicht allesamt vom Boden aufgepickt hatten. (AG Tiergarten Az.: 330 Owi 283/17 Umw 3022 Js-Owi 11715/17) Dazu kommentiert Krishna Singh, Justiziar bei PETA:

„Das Taubenfütterungsverbot aus dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ist nicht nur wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip verfassungswidrig, es führt auch zwangsläufig zu einem Leiden und Töten der Tauben durch (Aus-)hungern – ein klarer Verstoß gegen § 4 des Tierschutzgesetzes. Bei den sogenannten Stadttauben handelt es sich nicht um Wildtiere, die auch außerhalb der Stadt leben und sich dort ernähren könnten. Vielmehr sind sie Nachkommen domestizierter, durch Züchter ausgesetzter Felsentauben, die sowohl hinsichtlich ihrer Nahrung als auch der Brutstätten auf eine Pflege durch den Menschen und die städtische Umgebung angewiesen sind. Diese Tiere sind ‚nicht einfach so‘ da – sie stammen aus völlig überflüssigen und jeglicher Vernunft entbehrenden Freizeitbeschäftigungen: dem Brauch des Fliegenlassens von Hochzeitstauben und vor allem dem ‚Brieftaubensport‘. Zigtausende Tauben werden auf die weite Reise zum heimischen Schlag geschickt, auf der bis zu 30 Prozent (nach manchen Angaben bis zu 70 Prozent) der Tiere ‚auf der Strecke‘ bleiben. Sie werden Opfer von Unfällen, von Beutegreifern oder stranden letztlich in den Städten, wo sie fortwährend Hunger leiden oder von gesundheitsschädlichen Abfällen leben müssen. Die Tierschützerin hat sich dieser Tiere angenommen und wäre deshalb aus Sicht von PETA freizusprechen gewesen.

PETA setzt sich, auch in Berlin, seit Jahren für die Einrichtung von Taubenschlägen bzw. –häusern ein, in denen die Bestände tierschutzgerecht kontrolliert werden können – so wie es in vielen Städten bereits erfolgreich praktiziert wird. Die Tierrechtorganisation fordert außerdem ein konsequentes Verbot des sogenannten Brieftaubensports.


Eine ausführliche Bußgeld-Liste finden Sie unter www.bussgeldkatalog.org/freizeit/

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