Leserbrief Juli 2015 „Ellef-Ringnes-Grundschule“

Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Standortfrage der Ellef-Ringnes-Grundschule (Verbleib im Provisorium Erpelgrund oder Rückzug in den Stolpmünder Weg) wollte sich das Bezirksamt Reinickendorf ursprünglich dem Votum der Schulkonferenz vom 04.05.2015 beugen und demgemäß verfahren. Die Schulkonferenz beschloss in geheimer Abstimmung mit 2 zu 1 Stimmen (bei 6 Enthaltungen), dass der Rückzug erfolgen soll. Es wurde also ein Beschluss gefasst, dem sich das Bezirksamt nun hätte anschließen sollen. Nach diesem ganz offensichtlich nicht erwarteten und unverhofften Beschluss wurde er wegen eines „Formfehlers“ bei der Abstimmung für nichtig erklärt. Umgehend erfolgte bereits am Dienstag, 12.05.2015 eine erneute Abstimmung, weil wohl die bei der geheimen Abstimmung zweifelsfrei anwesende Vertreterin des Horts nicht abgestimmt oder nicht gewusst hatte, dass sie hätte abstimmen dürfen! Diese Begründung für die Annullierung des Beschlusses wirkt doch sehr verwunderlich. Das Ergebnis der wiederholten Abstimmung war nun im Sinne des Bezirksamts: 3 Stimmen für den Rückzug, 4 Stimmen für den aktuellen Standort im Erpelgrund bei 3 Enthaltungen. In der Folge wurde nun aufgrund dieses knappen Votums argumentiert, dass „die Schule am Standort bleiben möchte“. Im „Schulentwicklungsplan 2015 -2019 Berlin Reinickendorf“ steht im Vorwort der Bezirksstadträtin für Schule, Bildung und Kultur, Frau Schultze-Berndt folgendes geschrieben: „Im Grundschulbereich ist die wohnortnahe Schulversorgung im Prognosezeitraum weiterhin gesichert. Sichere und kurze Schulweg sind dem Bezirksamt ein großes Anliegen ….“.Sind 3 km Schulweg für Grundschüler wirklich zumutbar und eine wohnortnahe Schulversorgung?
Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 9L 188.11, VG 9L 189.11, VG 9L 192.11, VG 9L 210.11 und VG 9L 215.11) führte 2011 bezüglich der Schulweglänge aus, dass „Schulwege dem Alter angemessen sein müssen“, als Orientierung gaben die Richter an, dass der Schulweg für Grundschüler nicht länger sein dürfe, als „etwa einen Kilometer“. Der Verbleib am derzeitigen Ersatzstandort würde einer erheblichen Anzahl von Grundschülern einen kurzen Schulweg unmöglich machen, wenn die beiden Heiligenseer Grundschulen tatsächlich unmittelbar nebeneinander platziert werden. Auch in den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung vom 25.06.2012 steht, dass bei Grundschulen das „Prinzip der wohnortnahen Beschulung unter Berücksichtigung von altersangemessenen Schulwegen“ gilt.
Bitte setzen Sie sich für den Rückzug der ERG und zwei dezentrale Grundschulstandorte in Heiligensee ein, damit unsere Kinder kurze und sichere Schulwege haben. MfG A.N.

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