Reinickendorfer Veterinäramt stärker auf den Tierschutz ausrichten

Der Tierschutz-Experte der CDU-Fraktion Reinickendorf Björn Wohlert fordert, das Veterinäramt langfristig als eigenständige Abteilung mit mehr personellen und finanziellen Mitteln aufzubauen, um Tierschutzkontrollen zu verstärken. Der Ordnungsstadtrat Sebastian Maack (AfD) konnte im Rahmen einer schriftlichen Anfrage nicht beantworten, welchen Anteil die Lebensmittelkontrollen in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht einnehmen: https://goo.gl/WUvFNF. Zudem räumt Maack ein, dass routinemäßige Überprüfungen auf Tierschutzverstöße bislang – trotz der Aufstockung um zwei temporäre Stellen für Veterinärmediziner – nicht möglich seien. Nach Angaben des Bezirksamtes können wiederum die im Lebensmittelbereich erforderlichen routinemäßige Kontrollen zum Großteil wahrgenommen werden.
„Es ist für mich unverständlich, warum das Veterinäramt zum Beispiel nicht täglich auf einschlägigen Online-Plattformen Anzeigen, die auf illegalen Welpenhandel hinweisen, sichten und die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann. Dahingehend spricht es Bände, dass die überwiegende Anzahl der Fälle nur aufgrund von Meldungen des Tierschützers Stefan Klippstein bearbeitet werden und die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels strukturell außerhalb des für den Tierschutz zuständigen Veterinäramtes erfolgt. Eine Trennung des Veterinäramtes von der Lebensmittelaufsicht würde einen verstärkten Fokus mehrerer Mitarbeiter auf die Kontrolle und Ahndung von tierschutzrechtlichen Verstößen ermöglichen. Die von der AfD erwogene Einrichtung einer Stelle eines bezirklichen Tierschutzbeauftragten wäre dabei allerdings nur ein Feigenblatt“, so der Bezirksverordnete Björn Wohlert.
Die Beantwortung einer weiteren schriftlichen Anfrage hat ergeben, dass im Jahr 2018 31 Anzeigen zum illegalen Welpenhandel im Bezirksamt eingingen: https://goo.gl/7P6gxn. In 16 Fällen wurden Kontrollen durchgeführt. In weiteren 9 Fällen konnten die Anbieter nicht identifiziert werden. Handels- und Tierhalteverbote wurden in 2018 nicht erlassen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde rechtskräftig. In drei Fällen wurde der Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben.

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