SPD begrüßt Wahl von Heinz-Jürgen Schmidt (FDP) in den Schöffenwahlausschuss

Die SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf begrüßt die Wahl vom ehemaligen Oberstaatsanwalt Heinz-Jürgen Schmidt (FDP) als siebentes und letztes Mitglied des Schöffenwahlausschusses am  Amtsgericht Tiergarten. Die Sozialdemokraten hatten die Kandidatur des FDP-Mannes ausdrücklich unterstützt.

„Heinz-Jürgen Schmidt, den wir lange aus der BVV kennen, ist ein Liberaler mit Leib und Seele und im besten Sinne des Wortes“, erklärte Marco Käber, SPDFraktionsvorsitzender. Zuvor hatte der AfD-Kandidat Matthias Bath die  erforderliche 2/3-Mehrheit der Stimmen in 7 Wahlgängen nicht erreicht. Zuletzt war die Anzahl seiner Stim den noch weiter zurückgegangen, und offenbar auch die Unterstützung durch die CDU-Fraktion gebröckelt, deren Stimmen rein rechnerisch in den Wahlgängen zuvor auf den AfD-Bezirksverordneten entfallen waren.

Gegen Matthias Bath hatte es breite Bedenken wegen seiner früheren Mitgliedschaft in der Partei „Die Republikaner“ und in anderen fragwürdigen Organisationen sowie wegen einer schriftlichen Anfrage in der BVV mit deutlich rechtspopulistischer Stoßrichtung gegeben.

Das bezirkliche Rechtsamt hatte vor der Sitzung nochmal klargestellt, dass die 7 Positionen im Schöffenwahlausschuss NICHT, wie es die AfD behauptet, nach Parteienproporz, sondern in freier Wahl durch die Bezirksverordneten bestimmt werden. Die SPD hatte in der BVV-Sitzung nochmal darauf verwiesen, dass eine 2/3-Mehrheit, die laut Gesetz vorgeschrieben ist, gerade nahe legt, dass unumstrittene Kandidaten ins Rennen gehen.
Im 8. Wahlgang hatte sich dann Heinz-Jürgen Schmidt (FDP) gegen Anne Schrapp (AfD) durchgesetzt und knapp 2/3 der Stimmen erhalten.

Scharf kritisiert wird vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Marco Käber aber die Tatsache, dass die AfD-Kandidatin Anne Schrapp in dieser Abstimmung 12 Stimmen erhielt, obwohl von ihrer Fraktion nur 7 Bezirksverordnete anwesend waren. Nach aller politischen und rechnerischen Logik werden diese Stimmen in keinem Fall aus den Fraktionen SPD/Grüne/FDP/Linke gekommen sein, denn dort hatte man ja gerade eine Kandidatur von Heinz-Jürgen Schmidt vorbehaltlos begrüßt.

„Dass man bei einer Entscheidung statt eines FDP-Kandidaten einfach mal jemanden von der AfD ankreuzt, ist inhaltlich und politisch schon ein starkes Stück. Zumal von der größten Fraktion im Hause ja einheitliches Stimmverhalten vom Rednerpult angekündigt worden war. Das gab es aber dort offensichtlich nicht. Das wird sicher noch Diskussionen geben“, erklärte Marco Käber abschließend.

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1 Kommentar

    • Martin Overath auf 30. April 2018 bei 9:15

    Die Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss sind aus den Einwohnern zu wählen, nicht Parteimitglieder. Das Ehrenamt eines Schöffen ist unpolitisch auszuüben.

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